Was regelt der Text?
UN R70 erfasst Heckmarkierungstafeln für Gelenkfahrzeuge der Kategorie M in den Klassen II und III; N2-Fahrzeuge mit einer Höchstmasse von mehr als 7,5 Tonnen und N3-Fahrzeuge, ausgenommen Sattelzugmaschinen; Anhänger der Klassen O1, O2 und O3 über 8,0 m Länge sowie O4-Anhänger. Sie behandelt Kennzeichnung, optische Eigenschaften, Prüfungen, Genehmigung und Übereinstimmung der Produktion.
Für wen ist er relevant?
Für Hersteller von Heckmarkierungstafeln, Bussen, Nutzfahrzeugen und Anhängern sowie Teams für optische Prüfungen und Typgenehmigung.
Welche Themen behandelt der Text?
- Tafelklassen und Kennzeichnung
- Optische Eigenschaften und Prüfungen
- Genehmigung und Übereinstimmung der Produktion
Häufige Frage
Bestimmt die Tafelgenehmigung, wo die Tafel angebracht werden darf?
Die Regelung betrifft die Genehmigung von Heckmarkierungstafeln für die in ihrem Geltungsbereich genannten Fahrzeuge. Sie ersetzt nicht die Anbauvorschriften für das Fahrzeug. Länder, die die Regelung anwenden, dürfen bestimmte Tafelklassen verbieten.
Veröffentlichte RegsUP-Fassung
Diese Seite ist mit der nachstehenden veröffentlichten RegsUP-Arbeitsfassung verknüpft; sie ist kein amtlich konsolidierter Text.
RegsUP-Eintragstitel: R70 — UN Regulation No. 70
Arbeitsserie: 02 · Eingearbeitetes Supplement: 0
Veröffentlichungsdatum der RegsUP-Fassung:
Dieses Datum bezeichnet die Veröffentlichung in RegsUP, nicht das Inkrafttreten der Vorschrift.