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QUELLENBEZOGENER REGELUNGSLEITFADEN

UN R166 — Einrichtungen für Sicht oder Erkennung nach vorn und zur Seite

Verbinden Sie Geräteeigenschaften mit dem Einbau in M1- und N1-Fahrzeuge.

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Was regelt der Text?

UN R166 behandelt die Genehmigung von Einrichtungen für Sicht nach vorn und zur Seite sowie deren Fahrzeugeinbau für Sicht oder Erkennung. Der M1- und N1-Umfang unterscheidet sich von auf Herstellerantrag möglichen anderen Klassen. Primär für Parkmanöver bestimmte Systeme sind ausgenommen.

Für wen ist er relevant?

Für Fahrzeughersteller, Entwickler der betreffenden Systeme sowie Prüf- und Genehmigungsteams.

Welche Themen behandelt der Text?

  • Einrichtungen für Front- und Seitensicht
  • Einbau in M1- und N1-Fahrzeuge
  • Parkhilfen und andere Fahrzeugklassen

Häufige Frage

Erfasst R166 jede Parkkamera?

Nein. Primär zur Unterstützung von Parkmanövern bestimmte Systeme sind ausgeschlossen. Gerätezweck und Sicht- oder Erkennungsfunktion am Fahrzeug sind gemeinsam zu beurteilen.

Veröffentlichte RegsUP-Fassung

Diese Seite ist mit der nachstehenden veröffentlichten RegsUP-Arbeitsfassung verknüpft; sie ist kein amtlich konsolidierter Text.

RegsUP-Eintragstitel: R166 — UN Regulation No. 166

Arbeitsserie: 01 · Eingearbeitetes Supplement: 0

Veröffentlichungsdatum der RegsUP-Fassung:

Dieses Datum bezeichnet die Veröffentlichung in RegsUP, nicht das Inkrafttreten der Vorschrift.

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