Was regelt der Text?
UN R166 behandelt die Genehmigung von Einrichtungen für Sicht nach vorn und zur Seite sowie deren Fahrzeugeinbau für Sicht oder Erkennung. Der M1- und N1-Umfang unterscheidet sich von auf Herstellerantrag möglichen anderen Klassen. Primär für Parkmanöver bestimmte Systeme sind ausgenommen.
Für wen ist er relevant?
Für Fahrzeughersteller, Entwickler der betreffenden Systeme sowie Prüf- und Genehmigungsteams.
Welche Themen behandelt der Text?
- Einrichtungen für Front- und Seitensicht
- Einbau in M1- und N1-Fahrzeuge
- Parkhilfen und andere Fahrzeugklassen
Häufige Frage
Erfasst R166 jede Parkkamera?
Nein. Primär zur Unterstützung von Parkmanövern bestimmte Systeme sind ausgeschlossen. Gerätezweck und Sicht- oder Erkennungsfunktion am Fahrzeug sind gemeinsam zu beurteilen.
Veröffentlichte RegsUP-Fassung
Diese Seite ist mit der nachstehenden veröffentlichten RegsUP-Arbeitsfassung verknüpft; sie ist kein amtlich konsolidierter Text.
RegsUP-Eintragstitel: R166 — UN Regulation No. 166
Arbeitsserie: 01 · Eingearbeitetes Supplement: 0
Veröffentlichungsdatum der RegsUP-Fassung:
Dieses Datum bezeichnet die Veröffentlichung in RegsUP, nicht das Inkrafttreten der Vorschrift.