QUELLENBEZOGENER REGELUNGSLEITFADEN
UN R155 — Cybersicherheit von Fahrzeugen
Prüfen Sie Anforderungen an den Fahrzeugtyp zusammen mit dem Cybersicherheitsmanagementsystem.
Geltungsbereich ansehenWas regelt der Text?
UN R155 behandelt Fahrzeug-Cybersicherheit sowohl über den Fahrzeugtyp als auch über das Cybersicherheitsmanagementsystem des Herstellers (CSMS). Die Ermittlung und Steuerung von Risiken, notwendige Informationen aus der Lieferkette und die Dokumentation von Maßnahmen am Fahrzeugtyp gehören zur Bewertung. Antragsunterlagen, CSMS-Konformitätsbescheinigung und Fahrzeugtypprüfung sind in der Regelung miteinander verknüpft.
Für wen ist er relevant?
Teams der Fahrzeughersteller für Cybersicherheit, elektrische/elektronische Architektur und Typgenehmigung sowie Verantwortliche für Lieferantenrisiken.
Welche Themen behandelt der Text?
- Cybersicherheitsmanagementsystem (CSMS)
- Risikobewertung für den Fahrzeugtyp
- Steuerung von Lieferkettenrisiken
- Genehmigungsantrag und Dokumentation von Schutzmaßnahmen
Häufige Frage
Sind CSMS und Fahrzeugtypprüfung dasselbe?
Nein. Die Regelung behandelt CSMS-Konformitätsbescheinigung und Fahrzeugtypgenehmigung getrennt, aber verbunden. Der Antrag verlangt die CSMS-Bescheinigung; Risiken, Prüfungen und umgesetzte Maßnahmen am Fahrzeugtyp werden zusätzlich bewertet.
Quellen und Referenzen
Mit dieser Regelung in RegsUP arbeiten.
Lesen Sie den Text mit Fassung und Quellen. Prüfen Sie verfügbare Vergleiche, relevante Termine und Fragen mit Antworten entsprechend Ihrem Bedarf.
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