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QUELLENBEZOGENER REGELUNGSLEITFADEN

UN R144 — Unfall-Notrufkomponenten und Notrufsysteme

Unterscheiden Sie Komponenten-, Geräte- und Fahrzeugsystemgenehmigung.

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Was regelt der Text?

UN R144 behandelt Unfall-Notrufkomponenten, Notrufgeräte und das System im Fahrzeug als getrennte Genehmigungsgegenstände. Gerätegenehmigung und Einbindung in M1- und N1-Fahrzeuge werden gemeinsam betrachtet. Nicht alle Einzelheiten von Kommunikationsprotokollen oder personenbezogener Datenverarbeitung sind erfasst.

Für wen ist er relevant?

Für Fahrzeughersteller, Entwickler der betreffenden Systeme sowie Prüf- und Genehmigungsteams.

Welche Themen behandelt der Text?

  • Genehmigung von Notrufkomponenten und Geräten
  • Systemeinbau in M1- und N1-Fahrzeugen
  • Technischer Umfang und Kommunikationsgrenzen

Häufige Frage

Entspricht ein genehmigtes Notrufgerät der Fahrzeugsystemgenehmigung?

Nein. Die getrennte Gerätegenehmigung und das im Fahrzeug eingebaute System stehen in verschiedenen Teilen. Eine vorhandene Gerätegenehmigung beeinflusst den Bewertungsweg des Fahrzeugs.

Veröffentlichte RegsUP-Fassung

Diese Seite ist mit der nachstehenden veröffentlichten RegsUP-Arbeitsfassung verknüpft; sie ist kein amtlich konsolidierter Text.

RegsUP-Eintragstitel: R144 — UN Regulation No. 144

Arbeitsserie: 01 · Eingearbeitetes Supplement: 1

Veröffentlichungsdatum der RegsUP-Fassung:

Dieses Datum bezeichnet die Veröffentlichung in RegsUP, nicht das Inkrafttreten der Vorschrift.

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