QUELLENBEZOGENER REGELUNGSLEITFADEN
Verordnung (EU) Nr. 540/2014 — Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen
Unterscheiden Sie Anforderungen an den Geräuschpegel von Fahrzeugen und an Ersatzschalldämpfer.
Geltungsbereich ansehenWas regelt der Text?
Die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 legt Verwaltungs- und technische Anforderungen an die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihres Geräuschpegels fest. Ersatzschalldämpferanlagen und Bauteile für bestimmte Fahrzeuge behandelt sie gesondert als selbstständige technische Einheiten.
Für wen ist er relevant?
Für Fahrzeug-, Abgas- und Schalldämpferhersteller sowie Akustik- und Homologationsteams.
Welche Themen behandelt der Text?
- Geräuschpegel des Fahrzeugs
- Ersatzschalldämpferanlage
- Selbstständige technische Einheit
- Geltungsbereich nach Fahrzeugklasse
Häufige Frage
Gilt für Fahrzeuge und Ersatzschalldämpfer derselbe Umfang?
Nein. Die Fahrzeugvorschriften erfassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3; Ersatzschalldämpferanlagen und -bauteile sind für M1 und N1 definiert.
Quellen und Referenzen
Mit dieser Regelung in RegsUP arbeiten.
Lesen Sie den Text mit Fassung und Quellen. Prüfen Sie verfügbare Vergleiche, relevante Termine und Fragen mit Antworten entsprechend Ihrem Bedarf.
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