QUELLENBEZOGENER REGELUNGSLEITFADEN

Richtlinie 2005/64/EG — Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit

Prüfen Sie die Typgenehmigungsanforderungen zur Verwertbarkeit von Fahrzeugmaterialien.

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Was regelt der Text?

Die Richtlinie 2005/64/EG enthält verwaltungsrechtliche und technische Typgenehmigungsanforderungen, nach denen Fahrzeugbauteile und -materialien bestimmte Mindestquoten für Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit erreichen müssen. Sie behandelt auch Sicherheits- und Umweltrisiken, die bei der Wiederverwendung von Bauteilen entstehen können.

Für wen ist er relevant?

Für Fahrzeughersteller sowie Teams für Materialmanagement und Homologation.

Welche Themen behandelt der Text?

  • Wiederverwendbarkeit
  • Recyclingfähigkeit
  • Verwertbarkeit
  • Sichere Wiederverwendung von Bauteilen

Häufige Frage

Betrifft die Richtlinie nur Fahrzeugmaterialien?

Nein. Ihr Geltungsbereich umfasst Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 sowie neue oder wiederverwendete Bauteile dieser Fahrzeuge.

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