QUELLENBEZOGENER REGELUNGSLEITFADEN
Richtlinie 2005/64/EG — Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit
Prüfen Sie die Typgenehmigungsanforderungen zur Verwertbarkeit von Fahrzeugmaterialien.
Geltungsbereich ansehenWas regelt der Text?
Die Richtlinie 2005/64/EG enthält verwaltungsrechtliche und technische Typgenehmigungsanforderungen, nach denen Fahrzeugbauteile und -materialien bestimmte Mindestquoten für Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit erreichen müssen. Sie behandelt auch Sicherheits- und Umweltrisiken, die bei der Wiederverwendung von Bauteilen entstehen können.
Für wen ist er relevant?
Für Fahrzeughersteller sowie Teams für Materialmanagement und Homologation.
Welche Themen behandelt der Text?
- Wiederverwendbarkeit
- Recyclingfähigkeit
- Verwertbarkeit
- Sichere Wiederverwendung von Bauteilen
Häufige Frage
Betrifft die Richtlinie nur Fahrzeugmaterialien?
Nein. Ihr Geltungsbereich umfasst Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 sowie neue oder wiederverwendete Bauteile dieser Fahrzeuge.
Quellen und Referenzen
Mit dieser Regelung in RegsUP arbeiten.
Lesen Sie den Text mit Fassung und Quellen. Prüfen Sie verfügbare Vergleiche, relevante Termine und Fragen mit Antworten entsprechend Ihrem Bedarf.
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